So traf er unten auf die Tribüne, spickt von dort mit Drall zurück und dann durch diesen Drall auf die Tribüne. Es ist nicht so, dass der Ball direkt auf die Tribüne flog und einen Zuschauer getroffen hätte, so wie es die Ausführungen der SR vermuten liessen". 9. Am 30. Mai 2022 erliess die DKL SHV den Entscheid, dass A.________ wegen eines groben Verstosses gegen die Sportlichkeit im Sinne von Art. 16 Abs. 2 WR mit einer Sperre für 7 Spiele und einer Busse von CHF 700 belegt wird. Weiter wurde entschieden, dass die Verfahrensgebühr auf CHF 300 angesetzt wird und der angeschuldigten Person auferlegt wird.