8. Mit E-Mail vom 22. Mai 2022 schrieb die angeschuldigte Person, dass sie "beim Betrachten der Nahaufnahmen selber erschrocken" sei und die Unterstellung nachvollziehen könne. Die angeschuldigte Person erklärt in ihrer Stellungnahme, dass sie nach dem Spiel ausser sich vor Wut war, dies zwar neutral betrachtet nicht verzeihbar sei. Sie schreibt "wenn man aber mit bedenkt, was wir in den letzten 3 Jahren mit diesem Team erleben mussten, und nun 5