(C.________) ins Gesäss kickt. Das genannte Video wurde unter anderem im I.________ Tagblatt vom XX. YY ZZZZ publiziert. 7. Mit Schreiben vom 22. Mai 2022 hat die Disziplinarkommission Leistungssport die angeschuldigte Person darüber informiert, dass möglicherweise ein disziplinarisch relevantes Verhalten vorliege und bittet um Stellungnahme durch die angeschuldigte Person.