6. Am 22. Mai 2022 erliess die Disziplinarkommission Leistungssport des Schweizerischen Handball-Verbandes ("DKL SHV") eine Präsidialverfügung. Inhalt der Präsidialverfügung war, dass ein Mitglied des Verbandssportgerichts des Schweizerischen Handball-Verbandes ("VSG SHV") einen Videoausschnitt über den Vorfall vom 21. Mai 2022 erhielt, diesen dem Präsidenten des VSG SHV, Roland Schneider übermittelte, welcher sodann die Anzeige am 22. Mai 2022 dem Präsidenten der DKL SHV weiterleitete. Auf dem Videoschnitt sei die angeschuldigte Person zu sehen, wie sie eine Spielerin des HV B.________ (C.________) ins Gesäss kickt.