2.1. Mit einem vorübergehenden Verbot von fünf Jahren, minderjährige Sportler:innen in der Schweiz zu trainieren oder anderweitig zu unterstützen (insbesondere Training, Mentalcoaching, Ernährungscoaching, Strategiecoaching und finanzielle Unterstützung), unter Anrechnung der verbüssten vorsorglichen Sperre zwischen dem 26. Mai 2023 und dem 7. Mai 2025 (Art. 6.1 Abs. 1 lit. b Ethik-Statut);