Änderungen der Sportförderungsverordnung; Erläuterungen des Bundesamtes für Sport BASPO vom Januar 2023, S. 18), die in den Reglementen der Dachorganisationen vorgesehen sind. 187. Mangels hinreichender Rechtsgrundlage ist das entsprechende Rechtsbegehren von SSI im vorliegenden Fall abzuweisen. Bei diesem Ergebnis kann offenbleiben, ob die anlässlich der Hauptverhandlung vom 7. März 2025 eingereichten Honorarnoten mangels Detailbelege überhaupt ausreichend wären, um die Untersuchungskosten hinreichend substantiiert geltend zu machen. 4. Information an die Sportorganisation und Öffentlichkeit