183. Gemäss Art. 15 Abs. 2 VerfRegl SSI17 kann SSI vor der DK respektive vor dem Schweizer Sportgericht Anträge zur Überbürdung der Kosten des Untersuchungsverfahrens an andere Parteien stellen. 184. Im Untersuchungsbericht vom 19. April 2023 sowie in der Hauptverhandlung vom 7. März 2025 beantragte die Antragstellerin, der angeschuldigten Person die vollständigen Kosten des Untersuchungsverfahrens aufzuerlegen. 185. Im Gegensatz zu dem seit dem 1. Januar 2025 geltenden Ethik-Statut (vgl. Art. 7.1 Abs. 1 lit. g Ethik-Statut in Kraft seit dem 1. Januar 2025), stellt das Schweizer Sportgericht fest,