181. Im Ergebnis erscheint dem Schweizer Sportgericht ein Verbot von fünf Jahren ab Rechtskraft des vorliegenden Urteils, minderjährige Sportler:innen in der Schweiz zu trainieren, sowie ein Verbot von drei Jahren, ebenfalls ab Rechtskraft des vorliegenden Entscheids, weibliche Sportlerinnen in der Schweiz zu trainieren, beides unter Anrechnung der verbüssten vorsorglichen Sperre zwischen dem 26. Mai 2023 und dem 7. Mai 2025, als angemessen (Art. 6.1 Abs. 1 lit. a Ethik-Statut).