31 Aufklärung des Ethikverstosses freiwillig mitwirkt, den Ethikverstoss zeitnah eingesteht oder Reue, insbesondere tätige Reue, zeigt". 2. Konsequenzen im konkreten Fall 173. Durch das Schweizer Sportgericht konnte festgestellt werden, dass die angeschuldigte Person im Zusammenhang mit den Vorwürfen betreffend E.________ und K.________ Art. 2.1.4 Ethik-Statut verletzt hat. Dafür wird die angeschuldigte Person gemäss Art. 6.1 Ethik-Statut zu bestrafen sein.