Aufgrund der Position der angeschuldigten Person als Cheftrainer SPL1 des Vereins B.________, also der höchsten Mannschaft, erscheint dies nachvollziehbar. Dies zeigt sich auch dadurch, dass die angeschuldigte Person zwischenzeitlich den Kontakt mit K.________ verweigerte, als K.________ nicht auf die Annäherungsversuche der angeschuldigten Person einging und insbesondere keine freizügigen Fotos von sich sendete. Im Ergebnis erfolgte das Handeln der angeschuldigten Person ohne Zustimmung von K.________, wobei dieser wusste oder wissen musste, dass K.________ aufgrund seiner Position als Cheftrainer der ersten