16 Vgl. BGE 125 IV 58; BGE 137 IV 263; BGer 6B_1102/2019 vom 28. November 2019. 29 jeweiligen Tatbestand nur dann vorliegt, sofern der Umarmung eine sexuelle Konnotation zugemessen wird und diese von einer gewissen Intensität oder Dauer ist. Diese Rechtsprechung kann im Rahmen eines Analogieschlusses auch auf Art. 2.1.4 des Ethik- Statuts angewendet werden.