Zudem fordert die angeschuldigte Person E.________ mehrmals und konsistent dazu auf, mit ihm ins Wellness bzw. in eine Nacktsauna zu gehen. Schliesslich weist die angeschuldigte Person daraufhin, dass er ohne Zögern bereit sei, E.________ Bilder oder Videos zuzusenden, welche die angeschuldigte Person während der Masturbation zeigen.