145. Der Tatbestand von Art. 2.1.4 Ethik-Statut ist demnach erfüllt, sobald erstens ein Verhalten einen sexuellen Bezug aufweist (welcher entgegen dem Straftatbestand der sexuellen Belästigung gemäss Art. 198 StGB nicht grob zu sein braucht) und, aus einem der obengenannten Gründe, die Zustimmung der anderen Person nicht eingeholt werden kann. 3.2 Anwendung für die Vorfälle betreffend E.________ 3.2.1 Nachrichten über Snapchat