und K.________ übereinstimmen, wird ihnen ebenfalls hohe Glaubwürdigkeit beigemessen. In den Punkten, in denen sie von den Aussagen von E.________ und K.________ abweichen, vermochte die angeschuldigte Person keine ausreichenden Beweise vorlegen, welche Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Aussagen von E.________ und K.________ begründen würden. Zudem beziehen sich die Differenzen in den Aussagen häufig auch auf eine subjektive Bewertung des Sachverhalts sowie der rechtlichen Bewertung, welche im nachfolgenden Kapitel durch das Schweizer Sportgericht erfolgen wird. 3. Ethikverstösse im Einzelnen