25 gesamten Verfahrensverlauf hinweg konsistent, detailliert und durch objektive Beweismittel gestützt dargestellt. Die Aussagen der angeschuldigten Person sind unter Berücksichtigung der Verteidigungsstrategie und der subjektiven Bewertung der Ereignisse zu betrachten. Soweit die Aussagen der angeschuldigten Person mit jenen von E.________ und K.________ übereinstimmen, wird ihnen ebenfalls hohe Glaubwürdigkeit beigemessen.