und K.________ hat die angeschuldigte Person die Nachrichten erkannt, bestätigt und als korrekt unterzeichnet. Erst ab der Konfrontation mit klaren Beweisen stand die angeschuldigte Person zu den von ihm versandten Nachrichten. Fortan zeigte sich, dass die angeschuldigte Person sich bewusst war, dass er sich nicht korrekt 24 verhalten habe. Die angeschuldigte Person räumt ein, dass er Grenzen überschritten habe, die nicht mit einem zeitgemässen Verständnis eines Verhältnis von Trainer:innen und Spieler:innen vereinbar sind.