134. K.________ gab an, dass sie die Nachrichten als unangenehm empfand, sich jedoch aus Sorge vor möglichen beruflichen Konsequenzen nicht an die zuständigen Stellen wandte. Dies insbesondere deshalb, weil die Ehefrau der angeschuldigten Person ebenfalls beim Verein B.________ tätig war. Dies wird dadurch bekräftigt, dass K.________ einen Screenshot der Konversation aufbewahrte. Weiter bestätigte K.________, dass die angeschuldigte Person sie nicht körperlich bedrängt hat.