127. Insbesondere wurden durch die Aussagen von E.________ und den Screenshots der Chat- Nachrichten bestätigt, dass ein privater Kontakt zwischen E.________ und der angeschuldigten Person bestand. Dieser Kontakt intensivierte sich gegen Ende des Jahres 2021 laut Aussagen von E.________ und erfolgte zeitlich bis nach Eingang der Meldung von E.________ bei SSI am 16. Februar 2022. Die Chatverläufe enthalten deutlich sexuellen Inhalt, unter anderem Bitten um anzügliche Bilder von E.________, das Versenden eigener Bilder durch die angeschuldigte Person sowie mehrfach sexuell konnotierte Aussagen über den Körper von E.___