Die angeschuldigte Person wurde am 9. Juni 2022 durch die Antragstellerin persönlich befragt. Am 18. August 2022 hat die angeschuldigte Person ihre erste, ausführliche schriftliche Stellungnahme zu den gegen die angeschuldigte Person erhobenen Vorwürfen eingereicht. Nach Übernahme des Falls durch das Schweizer Sportgericht folgten weitere Stellungnahmen im vorliegenden