120. Das Ethik-Statut überschreibt seinen Art. 2 mit "Ethikverstösse", um sodann unter Art. 2.1 bis Art. 2.4 verschiedene Tatbestände und Handlungen aufzulisten, die gemäss Art. 2 Ethik- Statut "Verstösse gegen dieses Ethik-Statut dar[stellen], die zu Sanktionen führen können". Wie von der Antragstellerin zu Recht erkannt, steht im vorliegenden Fall primär die Verletzung von Art. 2.1.4 (Verletzung der sexuellen Integrität) zur Beurteilung.