1.1 Abs. 4 lit. f Ethik- Statut erfasst und es kann offenbleiben, ob die angeschuldigte Person auch aus weiteren Gründen dem Ethik-Statut unterstellt wäre. 118. Zusammenfassend kann in Bezug auf den persönlichen Geltungsbereich des Ethik-Statuts damit festgehalten werden, dass dieser insbesondere aufgrund der Trainertätigkeit gegeben ist.