H. Vorfälle betreffend E.________ und K.________ 109. Betreffend die mutmasslichen Vorfälle im Zusammenhang mit E.________ und K.________ geht es um potenzielle Verstösse gegen das Ethik-Statut, welche (teilweise) mutmasslich nach dem 1. Januar 2022 stattgefunden haben könnten. Da das Ethik-Statut am 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist, geht es mithin um die Beurteilung und Sanktionierung von potenziellen Ethikverstössen im Sinne von Art. 1.2 Abs. 10 und Art. 10 Abs. 2 der Statuten von Swiss Olympic (Version mit Inkrafttreten per 1. Juli 2024).