99. In diesem Zusammenhang ist zudem darauf hinzuweisen, dass die Disziplinarkammer aus der verbandsinternen Struktur von Swiss Olympic herausgelöst und zum 1. Juli 2024 durch die unabhängige Stiftung Schweizer Sportgericht abgelöst wurde. Das Schweizer Sportgericht kann daher – im Unterschied zur früheren Disziplinarkammer – nicht mehr als eigentliches Verbandsgericht qualifiziert werden. Vielmehr sieht Art. 10 Abs. 1 der Statuten von Swiss Olympic ausdrücklich folgendes vor: "Die Stiftung Schweizer Sportgericht in Bern entscheidet über die in Art.