97. Diese Haltung wird durch die revidierten Statuten von Swiss Olympic bestätigt, die seit dem 1. Juli 2024 in Kraft sind. In Art. 1.2 Abs. 10 wird festgelegt: "Die Sanktionierung von potenziellen Verstössen gegen das Doping-Statut und das Ethik-Statut ist Aufgabe der Stiftung Schweizer Sportgericht. Die Stiftung Schweizer Sportgericht ist zuständig für Dopingfälle, die ihr von den nationalen und internationalen Stellen zur Beurteilung unterbreitet werden, sowie für die Beurteilung von Fällen, die ihr durch die Stiftung Swiss Sport Integrity bezüglich potenzieller Verstösse gegen das Ethik-Statut des Schweizer Sports angetragen werden."