Nach der Auflösung der Disziplinarkammer wurden die Akten am 7. August 2024 an das Schweizer Sportgericht weitergeleitet und das Verfahren durch das Schweizer Sportgericht mit Eröffnungsschreiben vom 13. November 2024 eröffnet. Somit war am 1. Januar 2022 noch kein Verfahren vor einer rechtsprechenden Instanz hängig, weshalb bereits aus diesem Grund Art. 8.2 Abs. 1 und 2 Ethik-Statut 2022 vorliegend keine Anwendung finden.