10.3.2 und 10.3.3 des revidierten Ethik-Statuts vom 1. Januar 2025 hervor. Es sei darauf hingewiesen, dass bei der Auslegung von Art. 8.2 des hier massgeblichen Ethik-Statuts (Fassung vom 1. Januar 2022) – soweit sich daraus Unklarheiten oder Regelungslücken ergeben – ergänzend auch die Fassung vom 1. Januar 2025 berücksichtigt werden kann, sofern diese von der zuständigen Stelle präzisierend konkretisiert worden ist.8