88. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts sind die Statuten und untergeordneten Regelwerke grosser Sportorganisationen (z.B. FIFA oder UEFA) wie Gesetze auszulegen. 5 Als Nationales Olympisches Komitee und Dachorganisation des Schweizer Sports gehört Swiss Olympic zweifellos zu den bedeutendsten Sportorganisationen der Schweiz. Dementsprechend sind die Statuten und Reglemente von Swiss Olympic, insbesondere das Ethik-Statut, in gesetzesähnlicher Weise auszulegen.6 Obwohl die Auslegung mit dem Wortlaut beginnt, muss die tatsächliche Tragweite einer Gesetzesbestimmung unter Berücksichtigung weiterer Auslegungselemente ermittelt werden.