85. Das Schweizer Sportgericht ist somit zuständig für die rechtliche Beurteilung und allfällige Sanktionierung von Verhalten, das sich seit dem 1. Januar 2022 ereignet hat und unter das Ethik-Statut fällt. Diese Zuständigkeit wurde in der bisherigen Rechtsprechung des Schweizer Sportgerichts wiederholt bestätigt.4 D. Zuständigkeit für Sachverhalte vor dem 1. Januar 2022