Wie im Beschlussprotokoll der 27. ordentlichen Versammlung des Sportparlaments unter Traktandum 9 festgehalten, wurden die Statutenänderungen genehmigt, womit sämtliche Kompetenzen der Disziplinarkammer auf die Stiftung Schweizer Sportgericht übergegangen sind. Seit dem 1. Juli 2024 ist somit das Schweizer Sportgericht für Verfahren zuständig, für welche bis zum 30. Juni 2024 die Disziplinarkammer zuständig war.