67. Zudem führt die angeschuldigte Person weiter aus, dass im vorliegenden Fall aufgrund der monopolartigen Stellung von Swiss Olympic und der Unmöglichkeit eines Sportlers, sich der (Schieds-)Gerichtsbarkeit von Swiss Olympic zu entziehen, strafrechtliche Prinzipien Anwendung finden. Unter diesem Punkt wendet die angeschuldigte Person insbesondere ein, dass das Ethik-Statut keine rückwirkende Anwendung finden kann und eine analoge Anwendung des Ethik-Statuts ausgeschlossen ist. 3. Zu den Vorwürfen im Einzelnen 3.1 Vorwürfe von Januar 2022 bis Februar 2022