65. Betreffend die Anwendbarkeit des Code of Conduct wendet die angeschuldigte Person ein, dass dieser ebenfalls nicht für Trainer und Spieler anwendbar sei, da weder Trainer noch Spieler darin erwähnt werden und der Code of Conduct folglich keine konkreten Verhaltensnormen vorgibt. Zudem habe die angeschuldigte Person den Code of Conduct nie unterzeichnet bzw. sich dessen Verhaltensregelungen unterworfen, weshalb der Code of Conduct auch vor diesem Hintergrund im vorliegenden Fall keine Anwendung finden kann.