56. Die Antragstellerin erachtet den mehrfachen Verstoss der angeschuldigten Person gegen Art. 2.1.4 des Ethik-Statuts, gegen Art. 6 der Ethik-Charta sowie gegen die Statuten des SHV bzw. den Code of Conduct des SHV, indem die angeschuldigte Person mehrfach die sexuelle Integrität mehrerer Spielerinnen des Vereins B.________ bzw. in einem Fall einer Co- Trainerin einer anderen Mannschaft des Vereins B.________ verletzte, als erstellt und fordert deshalb eine angemessene Bestrafung.