55. Die beschriebenen Handlungen im Zusammenhang mit diesen Vorfällen würden deshalb eine Verletzung von Art. 6 der Ethik-Charta sowie der Statuten des SHV und des Code of Conduct begründen und seien durch das Schweizer Sportgericht zu sanktionieren. Da die Ethik-Charta keine Sanktionsmassnahmen für Fehlverhalten vorsehen, seien analog die Sanktionsmassnahmen des Code of Conduct des SHV anzuwenden. 11 4. Sanktion