Nachrichten über Snapchat versendet, die von der Adressatin als aufdringlich empfunden werden mussten (z.B. Aufforderung, Nacktfotos zu schicken oder gemeinsam eine Nacktsauna zu besuchen); - Die angeschuldigte Person habe einer Co-Trainerin einer anderen Mannschaft (K.________) anzügliche und unangebrachte Nachrichten mit einem sexuellen Inhalt versendet; sowie - Die angeschuldigte Person habe eine von ihr trainierte Juniorenspielerin (E.________) gegen ihren Willen umarmt, was dieser unangenehm war und die angeschuldigte Person wusste oder wissen musste.