Zudem bestehe seit dem 1. September 2017 ein Code of Conduct. Sowohl in den Statuten des SHV wie auch im Code of Conduct werde auf die Ethik-Charta verwiesen (Art. 5 Abs. 2 der Statuten des SHV, bzw. Codex 1 des Code of Conduct). 51. Zusammengefasst unterstehe die angeschuldigte Person deshalb für Sachverhalte ab dem 1. Januar 2022 dem Ethik-Statut in persönlicher, sachlicher und räumlicher Hinsicht. Für die Sachverhalte aus den Jahren 2015 bis 2021 unterstehe die angeschuldigte Person ferner der Ethik-Charta und den Statuten des SHV wie auch dem Code of Conduct.