1.1 Abs. 4 lit. d, f und h Ethik-Statut sind Angestellte oder Beauftragte einer Sportorganisation, Betreuer von Sportler:innen (z.B. Trainer) und Personen, die Inhaber einer Swiss Olympic Card sind, seit dem 1. Januar 2022 dem Ethik-Statut unterstellt. Da die angeschuldigte Person Headcoach der Hauptmannschaft des Vereins B.________ (SPL 1) und Besitzer einer Swiss Olympic Trainer Card sei, unterstehe die angeschuldigte Person für Vorfälle nach dem 1. Januar 2022 dem Ethik-Statut.