Die Antragstellerin begründet diesen Antrag sinngemäss damit, dass das genannte Verfahren vor dem Tribunal Arbitral du Sport (TAS) hängig sei und die grundlegende und auch für das vorliegende Verfahren relevante Frage kläre, ob das Schweizer Sportgericht für Vorfälle zuständig ist, die sich vor dem Jahr 2022 ereignet haben. Aus Gründen der Verfahrensökonomie und Rechtssicherheit sei es deshalb sachgerecht und angezeigt, den Ausgang des TAS-Verfahrens abzuwarten.