42. Am 17. April 2024 [recte 17. April 2025] übermittelte die Antragstellerin dem Schweizer Sportgericht einen Antrag um Sistierung des vorliegenden Verfahrens bis zum Erlass eines Schiedsspruchs im Verfahren CAS 2025/A/11306. Die Antragstellerin begründet diesen Antrag sinngemäss damit, dass das genannte Verfahren vor dem Tribunal Arbitral du Sport (TAS) hängig sei und die grundlegende und auch für das vorliegende Verfahren relevante Frage kläre, ob das Schweizer Sportgericht für Vorfälle zuständig ist, die sich vor dem Jahr 2022 ereignet haben.