8 Hauptverhandlung befragte das Gericht die angeschuldigte Person und I.________ als Zeugen ausführlich zur Sache. Den Parteien wurde das rechtliche Gehör zum vorliegend massgeblichen Sachverhalt gewährt und die Parteien konnten sich im Rahmen der Parteivorträge ausführlich dazu äussern. 40. In Anschluss an die Hauptverhandlung erachtet das Schweizer Sportgericht das Verfahren als spruchreif.