38. Innert Frist gingen keine Ergänzungsfragen der Parteien ein. Der schriftliche Fragenkatalog an E.________ wurde dieser am 4. März 2025 zugestellt. Am 6. März 2025 übermittelte E.________ die schriftlichen Antworten auf ihre Zeugenbefragung. Die schriftlichen Antworten wurden gleichentags den Parteien zur Verfügung gestellt.