36. Mit Einladung vom 11. Februar 2025 wurden die Zeug:innen E.________ und I.________ zur Teilnahme an der Hauptverhandlung aufgefordert. Mit E-Mail vom 16. Februar 2025 teilte E.________ unter anderem mit, dass sie sich seit mehreren Wochen in einem körperlichen Erschöpfungszustand befindet, welcher durch zusätzliche psychische Belastung verstärkt wird und sie deshalb um Abnahme der Einladung ersucht. Eventualiter ersucht E.________ sinngemäss um die Möglichkeit, etwaige Fragen des Schweizer Sportgerichts schriftlich beantworten zu können. Auf Nachfrage des Schweizer Sportgerichts reichte E._____