33. Mit E-Mail vom 30. Januar 2025 teilte der SHV mit, auf die persönliche Teilnahme an einer Hauptverhandlung zu verzichten und bat darum, einzig über den Ausgang des Verfahrens informiert zu werden und Einblick in die Verfahrensakten zu erhalten. 34. Mit E-Mail vom 7. Februar 2025 wurde die Hauptverhandlung auf den 7. März 2025 festgesetzt.