27. Mit E-Mail vom 11. Dezember 2024 teilte die Antragstellerin mit, auf eine weitere Stellungnahme zu verzichten und verwies im Übrigen auf den Untersuchungsbericht vom 19. April 2023. Ferner teilte die Antragstellerin mit, keine Zustimmung zu einem Zirkularentscheid zu erteilen, da nicht von einem klaren Sachverhalt ausgegangen werden könne.