24. Mit Eröffnungsschreiben vom 13. November 2024 teilte der Direktor der Stiftung Schweizer Sportgericht den Parteien mit, dass das Verfahren zwischen SSI und der angeschuldigten Person im Sinne der Verfügung des Präsidenten der Disziplinarkammer des Schweizer Sports vom 26. Mai 2023 mit sofortiger Wirkung von der Stiftung Schweizer Sportgericht übernommen wird. Ausserdem wurde den Parteien die Bestellung des Gerichts, die zuständige Kammer sowie die Sprache des vorliegenden Verfahrens mitgeteilt.