Angeschuldigten, des Vereins B.________ sowie irgendwelcher inhaltlicher Details des Falles (d.h. betroffene Personen, Inhalt der vorgeworfenen Kommunikation etc.) zu verzichten. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. MWST zu Lasten der Antragstellerin." 21. Weitere Verfahrensschritte vor der DK erfolgten nicht. III. Verfahren vor dem Schweizer Sportgericht 22. Die DK hat ihre Tätigkeit gemäss einem Beschluss vom 24. November 2023 des Sportparlaments von Swiss Olympic am 30. Juni 2024 eingestellt. Gemäss diesem Beschluss gehen sämtliche Kompetenzen der DK an die Stiftung Schweizer Sportgericht über.