19. Als Begründung für die provisorische Massnahme führte die DK sinngemäss aus, dass diese notwendig sei, um künftige Ethikverstösse der angeschuldigten Person zu verhindern. Die Massnahme sei zudem verhältnismässig, sofern das vorliegende Verfahren innert vernünftiger Zeit fortgeführt werden könne. Zugleich setzte die DK der angeschuldigten Person Frist bis am 23. Juni 2023, um eine Stellungnahme einzureichen. Zudem wies die DK die Antragstellerin an, bis am 6. Juni 2023 den potenziellen Opfern die Verfügung der DK in geeigneter Form zur Kenntnis zu bringen.