18. Mit Verfügung vom 26. Mai 2023 eröffnete die DK ein Verfahren gegen die angeschuldigte Person wegen möglichen Verstosses insbesondere gegen Art. 2.1.4 Ethik-Statut. Zudem wurde die angeschuldigte Person per sofort provisorisch mit einem Verbot belegt, Athletinnen im organisierten Sport zu trainieren, sowie selbst in einer Schweizer 5 Sportorganisation zu trainieren, sofern dort auch Athletinnen am Trainingsbetrieb teilnehmen.