"1. A.________ sei dauerhaft für das Trainieren von weiblichen Spielerinnen (Juniorinnen, Frauen und Frauenmannschaften) im organisierten Sport zu sperren. 2. A.________ sei zu einer Geldbusse von CHF 2'000.00 zu verurteilen. 3. Die Stiftung Swiss Sport Integrity sei anzuweisen, die Öffentlichkeit über den Entscheid der Disziplinarkammer zu informieren, unter Nennung seiner Identität. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten A.________." 17. Mit Schreiben vom 19. April 2023 sendet die SSI der DK den Untersuchungsbericht sowie die Stellungnahme des Schweizerischen Handball-Verbands.