15. Am 20. Juni 2022 wurden schliesslich per Telefon M.________ (ehemalige Spielerin unter der angeschuldigten Person; das Gespräch wurde in einer Telefonnotiz festgehalten, in der M.________ Ausführungen über einen Austausch von Nachrichten zwischen 2015 und 2019, als sie minderjährig war, tätigte) und N.________ (ehemalige Spielerin unter der angeschuldigten Person; das Gespräch wurde in einer Telefonnotiz festgehalten, in der N.________ Ausführungen über einen Austausch im 2018, als sie volljährig war, tätigte) befragt. B. Verfahren vor der Disziplinarkammer des Schweizer Sports