Dabei wurde dem Verein B.________ erstmals mitgeteilt, dass sich eine Nachwuchsspielerin infolge des persönlichen Kontakts mit der angeschuldigten Person bedrängt fühle, wobei der angeschuldigten Person sofort klar gewesen sei, dass es sich bei dieser Nachwuchsspielerin um E.________ handle. Weiter gab die angeschuldigte Person an, dass die Snapchat Nachrichten alle auf einer kollegialen Ebene waren und auf explizite Frage verneinte, dass die Nachrichten einen sexuellen Inhalt hatten, die angeschuldigte Person die entsprechenden Nachrichten aber nicht mehr vorliegend habe. Sodann gab die angeschuldigte Person an, die Nachrichten an E._____